2G Plus in bayerischen Thermen

Diese Regeln gelten in Thermen und Saunen

Im Herbst und Winter ist normalerweise Hochsaison in den regionalen Thermen. Noch sind die bayerischen Thermen und Saunas geöffnet, aufgrund der Pandemie-Lage gelten aber seit dem 24. November wieder strengere Regeln, vornehmlich “2G Plus”.

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Die neue “2G Plus”-Regel

Seit dem 24. November gibt es in Bayern verschärfte Corona-Regeln. Das betrifft auch die Thermen, Saunen und Schwimmbäder im Freistaat. In allen bayerischen Thermen gilt jetzt die 2G-plus-Regel. - Quelle: Shutterstock.com

Aufgrund der hohen Zahl an Corona-Infektionen gelten in Bayern seit dem 24. November 2021 strengere Regeln beim Besuch von Freizeitanlagen. Dazu gehören auch Thermalbäder und Saunen. Ab sofort gilt die sogenannte “2G Plus”-Regel: diese besagt, dass Besucher einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen müssen sowie einen aktuellen Coronatest mit negativem Ergebnis. Das kann laut Verordnung ein Selbsttest sein, den man unter Aufsicht vor Ort durchführt, ein Schnelltest oder ein PCR-Test.

Ausgenommen von der “2G Plus”-Regel sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Je nach Therme kann auch eine Ausnahmeregelung für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren gelten, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden.

Landkreise und kreisfreie Städte, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, werden als Corona-Hotspot eingestuft. Das hat zur Folge, dass ein regionaler Lockdown in Kraft tritt. Dann werden neben Kultureinrichtungen und der Gastronomie auch Thermen und Saunas geschlossen.

Thermen haben bereits strengen Hygieneplan

Die verschärften Regeln treffen die Thermen hart, die bereits zwei lange Lockdowns bewältigen mussten. Alle Bäder haben zudem ein strenges Hygienekonzept entwickelt, das Besucher und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen soll. So gibt es überall Maskenpflicht in den Umkleiden, Mindestanstände und gesperrte Duschen für mehr Abstand sowie einen stichhaltigen Reinigungs- und Desinfektionsplan. Dampfbäder und Infrarotkabinen sind seit dem vergangenen Jahr generell geschlossen. Saunakabinen werden nur mit einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius in Betrieb genommen. Zudem ist Personen mit unspezifischen Symptomen wie Schnupfen und Husten der Zutritt ebenso verboten wie Personen mit Corona-spezifischen Symptomen wie dem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns.

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