3G-Regel: Was das ist & wie der Thermenbesuch in Bayern funktioniert

Thermenangebote in Bayern: Das sind die neuen Corona-Regeln ab 23. August

Schon wieder eine Veränderung bei den Corona-Regeln: zum 23. August greift in Bayern die sogenannte 3G-Regel. Ab einer Inzidenz von 35 müssen Besucher beim Thermenbesuch nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

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Neu: die 3G-Regel

Mit oder ohne Test? Das müssen Sie für den Besuch einer Therme jetzt wissen. - Quelle: Shutterstock.com

Seit Montag, dem 23. August 2021 gelten neue Regeln beim Thermenbesuch. Hintergrund ist eine aktualisierte Form der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Die größte Neuerung ist die sogenannte “3G-Regel” (geimpft, getestet, genesen), die auch Freizeiteinrichtungen betrifft. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht bei einer stabilen Inzidenz von 35 oder mehr oftmals einen negativen Corona-Test. Konkret gilt das für die Innenräume von Schwimmbädern (auch in Hotels!), Thermen, Wellnesszentren und Saunen. Bei Angeboten unter freiem Himmel gilt diese Regelung nicht.

So müssen Besucher vorgehen

Was bedeutet das für den Besucher? Wer in die Therme gehen möchte, muss sich zunächst über die aktuelle Inzidenz im Landkreis informieren. Liegt diese über 35, greift die 3G-Regel. D.h. der Besucher benötigt einen Nachweis, dass er entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen
  • ebenso Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden
  • ein Schnelltest darf 24 Stunden alt sein
  • ein PCR-Test bis zu 48 Stunden
  • prinzipiell sind auch Selbsttests möglich, die unter Aufsicht gemacht werden

Maskenpflicht bleibt unverändert

Das Hygienekonzept, das die Bäder, Kureinrichtungen und Hotels aufgestellt haben, gilt weiterhin. So bleibt die Maskenpflicht unverändert: Besucher sind verpflichtet, im Eingangsbereich, in den Umkleiden und in der Thermengastronomie eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maske braucht es im Nassbereich, also den Duschen, WCs, Saunen und in der Schwimmhalle mitsamt den Aufenthaltsbereichen, in den Becken selbst und auf den Liegeflächen im Außenbereich.

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